Bislang mussten Selbständige und Gewerbetreibende keine standardisierte Einnahmenüberschussrechnung (Anlage EÜR) in elektronischer Form bei ihrem Finanzamt abgeben, wenn ihre Betriebseinnahmen weniger als 17.500 € pro Jahr betrugen. In diesem Fall konnten sie eine formlose Gewinnermittlung auf Papier einreichen.
Mit einem aktuellen Schreiben hat das Bundesfinanzministerium...