Digitale Prozessberatung inkl. Verfahrensdokumentation
Es handelt sich bei der Beratung lediglich um eine Hilfestellung zur Umsetzung. Dem Mandanten ist bewusst, dass sich aus dem Beratungsprodukt keine Haftungsansprüche gegen den Steuerberater ergeben können.
* Datev Unternehmen Online
Hierunter fällt die detaillierte Bestellung nebst Einrichtung nach individuellen Bedürfnissen inkl. Zahlungsverkehr, Schnittstellen, etc.
** Vorgeschaltete Buchführungssysteme
Als vorgeschaltete FiBu-Systeme sind externe Dienstleister (außer Datev) gemeint. Beispielsweise "getmyinvoices, CANDIS, fastbill, lexoffice, etc.
Nicht gemeint sind externe Rechnungsschreibungs-Programme
*** Eingangs- und Ausgangsrechnungen digitalisieren
Es handelt sich um einen Basispreis, der bis zu 75 Lieferanten bzw. Kunden umfasst. Mehrarbeiten werden nach Zeitaufwand berechnet.
Dabei werden Musteranschreiben als E-Mail- und Postvorlage zur Verfügung gestellt und bei Wunsch versendet.
***** Verfahrensdokumentation
Die vorliegende Verfahrensdokumentation basiert auf der gemeinsam erarbeiteten Muster-Verfahrensdokumentation durch die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) und den Deutschen Steuerberaterverband e.V. (DStV), veröffentlicht im Berufsrechtlichen Handbuch der Bundessteuerberaterkammer (BStBK) mit Stand September 2014.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Verfahrensdokumentation stets aktuell gehalten werden muss. Änderungen in den Bearbeitungssystemen sollten zeitnah in einer geänderten Verfahrensdokumentation festgehalten werden. Bitte nehmen Sie hierzu Kontakt mit uns auf.
Stundensätze: Steuerberater: 140,00 €, Mitarbeiter: 80,00 €
Berechnung von Anfragen erfolgt je angefangene halbe Stunde.
Voraussetzung für unser Angebot ist, dass vom Mandanten alle erforderlichen Rationalisierungsmaßnahmen umgesetzt werden, insbesondere:
- vollständig ausgefüllte Unterlagen gem. ausgehändigter Checklisten
- Sortierung von Unterlagen gemäß TaxEagle-Checkliste
Notwendige Mehrarbeiten werden nach Zeitaufwand berechnet.
Die Pflicht zur Verschwiegenheit entfällt, sofern und soweit dies zur Durchführung einer Zertifizierung des Beraters erforderlich ist und der Zertifizierende über seine Verschwiegenheitspflicht belehrt wurde.
Es gelten die Allgemeinen Auftragsbedingungen die ausgehändigt und besprochen wurden.
Die Beratungs- und Hinweispflicht erfolgt ausschließlich für die gebuchten Leistungspakete. Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf Zusatzberatung ohne schriftlichen Auftrag.
Der vorstehende Auftrag wird durch die nachfolgenden Unterschriften vereinbart und gilt auf unbestimmte Zeit.
Die Höhe des Honorars wird mit Ihnen jährlich neu vereinbart.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine höhere oder niedrigere Vergütung als die gesetzliche Vergütung vereinbart werden kann.
Der Mandant erklärt sich damit einverstanden, dass die Honorar-Rechnungen elektronisch an die von ihm mitgeteilte E-Mail-Adresse versendet werden dürfen. Er verzichtet ausdrücklich auf die Unterschriftsformerfordernis des § 9 StBVV.
Gerichtsstand ist Schleswig.
Bei Nichtzahlung der Honorare erklärt der Mandant sich damit einverstanden, dass seine Daten an Creditreform Inkasso weitergegeben werden.