Erbschaftsteuer / Schenkungsteuer
Notwendige Mehrarbeiten werden nach Zeitaufwand berechnet
Das Honorar wird grds. nach Fertigstellung der Erklärung fällig
Das Honorar richtet sich final nach den endgültigen Zahlen (Wert, etc.). Es kann daher bei der Schlussabrechnung noch zu Honorarabweichungen kommen
Die Kommunikation mit dem Finanzamt und die Prüfung des Steuerbescheides sind grds. Zusatzleistungen. Diese werden bei Fortbestehen des Mandats nicht berechnet. Nach einer Mandatsbeendigung werden diese Leistungen nur kostenpflichtig durchgeführt. Einsprüche sind grds. kostenpflichtig.
Erstmalige Einrichtung Mandant | 60,00 € |
Einspruch | min. 60,00 € |
Die Preise verstehen sich netto zzgl. Umsatzsteuer. |
Die Pflicht zur Verschwiegenheit entfällt, sofern und soweit dies zur Durchführung einer Zertifizierung des Beraters erforderlich ist und der Zertifizierende über seine Verschwiegenheitspflicht belehrt wurde.
Es gelten die Allgemeinen Auftragsbedingungen die ausgehändigt und besprochen wurden.
Die Beratungs- und Hinweispflicht erfolgt ausschließlich für die gebuchten Leistungspakete. Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf Zusatzberatung ohne schriftlichen Auftrag.
Der vorstehende Auftrag wird durch die nachfolgenden Unterschriften vereinbart und gilt auf unbestimmte Zeit.
Die Höhe des Honorars wird mit Ihnen jährlich neu vereinbart.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine höhere oder niedrigere Vergütung als die gesetzliche Vergütung vereinbart werden kann.
Der Mandant erklärt sich damit einverstanden, dass die Honorar-Rechnungen elektronisch an die von ihm mitgeteilte E-Mail-Adresse versendet werden dürfen. Er verzichtet ausdrücklich auf die Unterschriftsformerfordernis des § 9 StBVV.
Gerichtsstand ist Schleswig.
Bei Nichtzahlung der Honorare erklärt der Mandant sich damit einverstanden, dass seine Daten an Creditreform Inkasso weitergegeben werden.