Lohnbuchhaltung
Voraussetzung für unser Angebot ist, dass vom Mandanten alle erforderlichen Rationalisierungsmaßnahmen umgesetzt werden, insbesondere:
Einreichung der Unterlagen für Stundenlohnabrechnungen bis zum 06. des Folgemonats. Bei zu später Einreichung der Unterlagen wird das Honorar für den jeweiligen Monat um 25% erhöht.
Notwendige Mehrarbeiten werden nach Zeitaufwand berechnet:
Weitere Sonderleistungen finden Sie unter Honorarrechner.
Bearbeiten von Lohnpfändungen nach Zeitaufwand je angefangene ½ Std. | 40,00 € |
Begleitung und Beratung bei Prüfung Lohnsteuer, nach Zeitaufwand je volle Stunde | 105,00 € |
Begleitung und Beratung bei Prüfung Sozialversicherung, Künstlersozialkasse, Agentur für Arbeit, Berufsgenossenschaft und Hauptzollamt je volle Stunde | 105,00 € |
Meldung Künstlersozialkasse, je angefangene ½ Std. | 40,00 € |
Einrichtung Lohnbuchhaltung | 160,00 € |
Einrichtung Baulohn | 270,00 € |
Übernahme Lohnbuchhaltung aus Fremdsystemen (Mindestsatz 160 € netto) | pro Arbeitnehmer: 40,00 € |
Einrichtung AZK - einmalig | 50,00 € |
Führung autom. AZK (Baulohn) - monatlich pro Mitarbeiter | 2,00 € |
Führung manuelles AZK - monatlich pro Mitarbeiter | 5,00 € |
Bearbeitung Fragebogen für statistische Zwecke, nach Zeitaufwand je angefangene ½ Std. | 40,00 € |
Einrichtung und Abrechnung Arbeitgeber-Darlehen – einmalig | 52,00 € |
Ausfüllen Bescheinigung und Anträge ; je Bescheinigung ; je Antrag, je An- und Abmeldung | 20,00 € |
Verwendung von Kostenstellen bei Lohn- und Gehaltsabrechnungen je Arbeitnehmer | 2,50 € |
Wiederholungsabrechnungen für alle Arbeitnehmer auf Veranlassung des AG | 60,00 € |
Wiederholungsabrechnungen / Probeabrechnungen für einzelne Arbeitnehmer auf Veranlassung des AG | 20,00 € |
Berufsgenossenschaft Meldung: je angefangene halbe Std. | 40,00 € |
Schwerbehindertenabgabe Meldung: je angefangene halbe Std. | 40,00 € |
Mehrarbeiten im Zusammenhang mit KUG-Abrechnungen | |
nach Zeitaufwand je angefangene ½ Std. | 40,00 € |
Sonstige lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtliche Beratung: | |
je angefangene ½ Std. durch Sachbearbeiter | 40,00 € |
je angefangene ½ Std. durch Steuerberater | 70,00 € |
Lohn-Archiv DVD Weiterberechnung der Datev-Gebühren | zum Selbstkostenpreis |
Unternehmen-Online + midentity- Gebühr Weiterberechnung | zum Selbstkostenpreis |
Die Pflicht zur Verschwiegenheit entfällt, sofern und soweit dies zur Durchführung einer Zertifizierung des Beraters erforderlich ist und der Zertifizierende über seine Verschwiegenheitspflicht belehrt wurde.
Es gelten die Allgemeinen Auftragsbedingungen die ausgehändigt und besprochen wurden.
Die Beratungs- und Hinweispflicht erfolgt ausschließlich für die gebuchten Leistungspakete. Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf Zusatzberatung ohne schriftlichen Auftrag.
Der vorstehende Auftrag wird durch die nachfolgenden Unterschriften vereinbart und gilt auf unbestimmte Zeit.
Die Höhe des Honorars wird mit Ihnen jährlich neu vereinbart.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine höhere oder niedrigere Vergütung als die gesetzliche Vergütung vereinbart werden kann.
Der Mandant erklärt sich damit einverstanden, dass die Honorar-Rechnungen elektronisch an die von ihm mitgeteilte E-Mail-Adresse versendet werden dürfen. Er verzichtet ausdrücklich auf die Unterschriftsformerfordernis des § 9 StBVV.
Gerichtsstand ist Schleswig.
Bei Nichtzahlung der Honorare erklärt der Mandant sich damit einverstanden, dass seine Daten an Creditreform Inkasso weitergegeben werden.