Lohnbuchhaltung
Voraussetzung ist die korrekte Bereitstellung der Daten lt. Vereinbarung
Bearbeiten von Lohnpfändungen nach Zeitaufwand je angefangene ½ Std. | 30,00 € |
Begleitung und Beratung bei Prüfung Lohnsteuer, nach Zeitaufwand je volle Stunde | 80,00 € |
Begleitung und Beratung bei Prüfung Sozialversicherung, Künstlersozialkasse, Berufsgenossenschaft und Hauptzollamt je volle Stunde | 80,00 € |
Meldung Künstlersozialkasse, je angefangene ½ Std. | 30,00 € |
Bearbeitung Fragebogen für statistische Zwecke, nach Zeitaufwand je angefangene ½ Std. | 30,00 € |
Ausfüllen Bescheinigung und Anträge ; je Bescheinigung ; je Antrag | 15,00 € |
Verwendung von Kostenstellen bei Lohn- und Gehaltsabrechnungen je Arbeitnehmer | 2,50 € |
Vorschussabruf je Arbeitnehmer | 1,50 € |
Wiederholungsabrechnungen für alle Arbeitnehmer auf Veranlassung des AG | 45,00 € |
Wiederholungsabrechnungen für einzelne Arbeitnehmer auf Veranlassung des AG | 15,00 € |
Mehrarbeiten im Zusammenhang mit KUG-Abrechnungen | |
je Arbeitnehmer | 1,50 € |
bei Aufstockung KUG durch Arbeitgeber, nach Zeitaufwand je angefangene ½ Std. | 30,00 € |
Personalkostenplanung je Arbeitnehmer | 15,00 € |
Sonstige lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtliche Beratung: | |
je angefangene ½ Std. durch Sachbearbeiter | 30,00 € |
je angefangene ½ Std. durch Steuerberater | 60,00 € |
Lohn-Archiv DVD Weiterberechnung der Datev-Gebühren | zum Selbstkostenpreis |
Unternehmen-Online + midentity- Gebühr Weiterberechnung | zum Selbstkostenpreis |
Die Pflicht zur Verschwiegenheit entfällt, sofern und soweit dies zur Durchführung einer Zertifizierung des Beraters erforderlich ist und der Zertifizierende über seine Verschwiegenheitspflicht belehrt wurde.
Es gelten die Allgemeinen Auftragsbedingungen die ausgehändigt und besprochen wurden.
Der vorstehende Auftrag wird durch die nachfolgenden Unterschriften vereinbart und gilt auf unbestimmte Zeit.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine höhere oder niedrigere Vergütung als die gesetzliche Vergütung vereinbart werden kann.
Der Mandant erklärt sich damit einverstanden, dass die Honorar-Rechnungen elektronisch an die von ihm mitgeteilte E-Mail-Adresse versendet werden dürfen. Er verzichtet ausdrücklich auf die Unterschriftsformerfordernis des § 9 StBVV.