Das BMF hat ein neues Schreiben zur Reform des steuerlichen Reisekostenrechts ab dem 1.1.2014 veröffentlicht. Das neue Schreiben ersetzt das bisherige Einführungsschreiben v. 30.9.2013. Es regelt die steuerlichen Beurteilung von Reisekosten bei Arbeitnehmern (BMF, Schreiben v. 24.10.2014 - IV C 5 - S 2353/14/10002).
Hintergrund: Mit dem Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts v. 20.2.2013 wurden die bisherigen steuerlichen Bestimmungen zum steuerlichen Reisekostenrecht umgestaltet. Das nun veröffentlichte BMF-Schreiben enthält die Grundsätze, die bei der Anwendung der am 1.1.2014 in Kraft getretenen gesetzlichen Bestimmungen zur Beurteilung von Reisekosten der Arbeitnehmer gelten. Hinsichtlich der Beurteilung von Reisekosten als Betriebsausgaben hatte das BMF zuletzt einen Entwurf eines BMF-Schreibens veröffentlicht (s. NWB DokID: AAAAE-68814). Die Veröffentlichung des endgültigen Schreibens steht noch aus.
Änderungen gegenüber dem Einführungsschreiben v. 30.9.2013 enthält das nun veröffentlichte Schreiben u.a. in folgenden Punkten:•Definition „erste Tätigkeitsstätte“
• Fahrtkosten bei auswärtiger Tätigkeit, Sammelpunkt, weiträumiges Tätigkeitsgebiet
• Ermittlung der Pauschalen, Dreimonatsfrist und Pauschalbesteuerung bei Verpflegungsmehraufwendungen
• Bewertung und Besteuerungsverzicht bei üblichen Mahlzeiten
• Doppelte Haushaltsführung
• Unterkunftskosten im Rahmen einer Auswärtstätigkeit
Hinweis: Das neue Schreiben ist grds. mit Wirkung ab 1.1.2014 anzuwenden. Hinsichtlich der Regelungen in Rz. 65 (Mahlzeiten im Flugzeug, Schiff oder Zug) wird es von der Finanzverwaltung jedoch nicht beanstandet, wenn diese erst ab 1.1.2015 angewendet werden. Das BMF-Schreiben v. 30.9.2013 wird aufgehoben und durch dieses BMF-Schreiben ersetzt. Änderungen sind in dem neuen Schreiben durch Fettdruck dargestellt.
Quelle: BMF online