Viele Arbeitgeber bieten ihren Arbeitnehmern mittlerweile Heimarbeitsplätze an. Die verstärkte Schaffung solcher Homeoffices ist dabei nicht immer der Raumnot am Betriebssitz geschuldet, sie erfolgt häufig sogar auf ausdrücklichen Wunsch der Arbeitnehmer, damit diese sich - zumindest tageweise - lange Pendelstrecken zur Arbeit ersparen können.
In einer neuen Verfügung zur steuerlichen Behandlung von häuslichen Arbeitszimmern ist die Oberfinanzdirektion Niedersachsen (OFD) nun explizit auf die Absetzbarkeit von Heimarbeitsplätzen eingegangen. In welcher Höhe die Kosten für ein Homeoffice absetzbar sind, richtet sich ...