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Erbschaft- und Schenkungsteuerberatung

Unsere Leistungen im Detail:

TaxEagle Erbschaftsteuergestaltung

Haben Sie sich diese Fragen auch schon gestellt?

  • Ich habe etwas vererbt bekommen und soll eine Erbschaftsteuererklärung abgeben
  • Wieviel Erbschaftsteuer kommt bei einem Erbe auf mich zu?
  • Wieviel Erbschaftsteuer kommt auf meine Erben zu?
  • Wie gelingt es mir, möglichst viel Geld an die nächste Generation zu übertragen ohne dass ich oder meine Erben steuerlich belastet werden?
  • Welche steuerlichen Gestaltungen gibt es im Erbschafts- und Schenkungsteuerrecht?
  • Wie hoch sind die aktuellen Freibeträge und Steuersätze?
  • Wie wird Immobilienvermögen und Unternehmensvermögen vom Finanzamt bewertet?
  • Unser Angebot
  • Ihre Investition
  • Voraussetzungen

Unsere Beratung liefert die Antworten auf Ihre Fragen und besteht aus den folgenden Bausteinen:

  • Wir erstellen für Sie die notwendige Erbschaftsteuererklärung bzw. Schenkungsteuererklärung und führen sämtliche vom Finanzamt verlangten Bewertungen durch.
  • Wir erstellen für Sie einen steuerlichen Erbschaft- und Schenkungsteuerplan um Sie bestmöglich auf mögliche Steuerbelastungen vorzubereiten.
  • Wir zeigen Ihnen steuerliches Optimierungspotential auf und schlagen Ihnen hierbei mehrere Alternativen vor um möglichst hohe Steuereffekte zu erzielen.
  • Wir beraten Sie hinsichtlich der Freibetragsausnutzung und steuerlichen Familiengestaltung.

 

Unsere Beratungsleistung zu Erbschaftsteuer- und Schenkungsteueroptimierungen bieten wir Ihnen zu den nachfolgenden Konditionen an:

 

- Honorar auf Anfrage

 

Unsere Beratungsleistung setzt voraus, dass Sie uns sämtliche Unterlagen und genaueste Schilderungen über die Erb-, Vermögens- und Familienverhältnisse offen legen undd dass alle Ihnen bekannten Sachverhalte und Tatsachen im Zusammenhang mit der erbschaftsteuerlichen bzw. schenkungsteuerlichen Beratung bekannt gemacht werden.

Steuerfreibeträge und Steuersätze

Im Folgenden erhalten Sie einen kurzen Überblick über die derzeitigen steuerlichen Freibeträge und Steuersätze.

Die Übersicht ersetzt in keinem Fall eine steuerliche Beratung!

  • Freibeträge
  • Steuersätze

Freibeträge

  Freibetrag Steuerklasse
für Ehepartner und eingetragene Lebenspartnerschaften 500.000 EUR I
für Kinder und Enkelkinder, deren Eltern verstorben sind,
sowie für Stief- und Adoptivkinder
400.000 EUR I
für Enkelkinder 200.000 EUR I
für Eltern und Großeltern beim Erwerb durch Erbschaft 100.000 EUR I
für Eltern und Großeltern beim Erwerb durch Schenkung, für Geschwister, Kinder der Geschwister, Stiefeltern, Schwiegerkinder, Schwiegereltern, geschiedene Ehepartner und Lebenspartner einer aufgehobenen Lebenspartnerschaft 20.000 EUR II
für alle anderen Empfänger einer Schenkung oder Erbschaft 20.000 EUR III

Steuersätze

  Steuersatz
Steuerklasse I
Steuersatz
Steuerklasse II
Steuersatz
Steuerklasse III
bis 75.000 EUR 7,00 % 15,00 % 30,00 %
bis 300.000 EUR 11,00 % 20,00 % 30,00 %
bis 600.000 EUR 15,00 % 25,00 % 30,00 %
bis 6.000.000 EUR 19,00 % 30,00 % 30,00 %
bis 13.000.000 EUR 23,00 % 35,00 % 50,00 %
bis 26.000.000 EUR 27,00 % 40,00 % 50,00 %
über 26.000.000 EUR 30,00 % 43,00 % 50,00 %
TaxEagle Büro Schleswig

Hansen und Görlitz Steuerberater
Partnerschaft mbB
Hermann-Clausen-Str. 23
24837 Schleswig

Telefon: 0 46 21 / 30 607 -3
E-Mail: info@taxeagle.de
TaxEagle Büro Süderbrarup

Hansen und Görlitz Steuerberater
Partnerschaft mbB
Holmer Straße 29
24392 Süderbrarup

Telefon: 0 46 41 / 98 748 - 0
E-Mail: info@taxeagle.de
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