Seit 2015 gilt für Betriebsveranstaltungen ein Freibetrag von 110 EUR pro Betriebsveranstaltung und teilnehmendem Arbeitnehmer. Zuwendungen, die Arbeitnehmer anlässlich solcher Veranstaltungen vom Arbeitgeber erhalten (z.B. in Form von Speisen, Getränken, Musik), können bis zu dieser Höhe lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei bleiben; nur für die übersteigenden Kosten fallen Lohnsteuer und (mitunter) Sozialversicherungsbeiträge an. Beansprucht werden kann der Freibetrag...