Außergewöhnliche Belastungen wie beispielsweise Krankheitskosten werden vom Finanzamt um eine sogenannte zumutbare Belastung gekürzt.
Hinweis: Die Höhe dieses Eigenanteils folgt dem Motto „Starke Schultern tragen mehr“ und variiert je nach Familienstand, Kinderzahl und Höhe des eigenen Gesamtbetrags der Einkünfte zwischen 1 % und 7 % des Einkommens. Während ein lediger...