Im Verhältnis zwischen GmbH und Gesellschaftergeschäftsführer vermengen diese in der Praxis oftmals die Vermögenssphären. Dies ist bei einer Steuerprüfung statistisch betrachtet der häufigste Makel. Denn die GmbH ist eine eigene Rechtsperson und jeder Vermögenstransfer zwischen Gesellschaft und Gesellschafter bedarf eines Vertrags oder einer Vereinbarung.
In einem kürzlich entschiedenen Fall stellte eine GmbH einer Kundin eine Rechnung über ...