Viele GmbH-Geschäftsführer dürfen einen Pkw der Gesellschaft auch für private Fahrten nutzen. Nicht selten können auch Familienmitglieder, wie zum Beispiel der Ehepartner, den Wagen fahren oder erhalten sogar einen eigenen „Firmenwagen“. Letztgenannter Fall führt jedenfalls dann zur Versteuerung einer verdeckten Gewinnausschüttung, wenn ...