Als Vermieter haben Sie die Möglichkeit, Ihre Grundstücke selbst zu verwalten und zu bewirtschaften oder eine Gesellschaft hiermit zu beauftragen. Im ersten Fall ist es vorteilhaft zu wissen, wie die dabei entstehenden Kosten steuerlich verrechnet werden können. Im Raum Berlin musste sich kürzlich ein Grundstücksbesitzer damit abfinden, dass ein erheblicher Teil seiner Fahrtkosten zu seinen Vermietungsobjekten nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung anerkannt wurde.
Der Vermieter von zwei Grundstücken, der neben der Verwaltung auch Hausmeistertätigkeiten wie Fegen, Streuen und Wässern durchgeführt hatte, wollte seine gesamten Fahrtkosten ...