Seit dem 01.04.2012 ist die Eigenverbrauchsvergütung bei Photovoltaikanlagen weggefallen. Dies hatte umfangreiche Konsequenzen im Umsatzsteuerrecht, zu denen das BMF nun Stellung genommen hat.
Insbesondere die steuerliche Ermittlung des Eigenverbauchswertes ist beschrieben und am Ende mit einem Beispiel gut erläutert.
Für Fragen rund um die steuerliche Behandlung von Photovoltaikanlagen sprechen Sie uns gerne an!